08/09/11
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg.
Allgemeines
Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg, im folgenden LAZBW genannt, ist eine Einrichtung des Landes Baden-Württemberg u.a. zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Gebieten der Viehhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei. Dazu führt das LAZBW Veranstaltungen und Lehrgänge durch. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen des LAZBW mit den Teilnehmer/-innen an den Veranstaltungen und Lehrgängen.
Leistungsumfang, Änderungen:
Der Umfang der Leistungen des LAZBW ergibt sich aus der Veranstaltungs-/ Lehrgangsbeschreibung. Abweichende Regelungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Anmeldung:
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch das LAZBW zu Stande. Mit der Anmeldung werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist eine schriftliche Anmeldung mittels eines Anmeldeformulars (Post oder Online) erforderlich. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bei eintägigen Veranstaltung genügt eine telefonische Anmeldung oder eine Online-Anmeldung. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden die Teilnehmer/-innen vor Beginn per E-Mail, Telefax oder Post benachrichtigt. Bei eintägigen Veranstaltungen erfolgt eine Benachrichtigung nur bei Ausfall, Änderung oder Überbelegung der Veranstaltung.
Rücktritt von Veranstaltungen durch das LAZBW:
Das LAZBW kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall von Dozenten, Seuchengefahr oder ähnlich schwerwiegenden Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen das LAZBW sind ausgeschlossen.
Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmer/-innen:
Abmeldungen sind bis spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn möglich. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Abmeldung wird ein Ersatz in voller Höhe der entstandenen Kosten, mindestens jedoch 25,00 € erhoben.
Bescheinigungen:
Bei mehrtägigen Veranstaltungen erhalten die Teilnehmer/-innen bei vollständiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung. Bei eintägigen Veranstaltungen erstellt das LAZBW in der Regel keine Teilnahmebescheinigungen. Nachträgliche Teilnahmebescheinigungen werden gegen Kostenersatz von 10,00 EUR ausgestellt.
Speicherung der Daten:
Das LAZBW speichert die persönlichen Daten der Teilnehmer/-innen bei der Anmeldung in elektronischer Form.
Name, Anschrift und Telefonnummer können den anderen Teilnehmer/-innen einer Veranstaltung zwecks Bildung von Fahr-gemeinschaften mitgeteilt werden, es sei denn, der/die Teilnehmer/-in widerspricht dem ausdrücklich.
Die Daten werden vom LAZBW ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt. Eine Weitergabe z.B. an Firmen zu Werbezwecken erfolgt nicht.
Bezahlung:
Die Kosten für Übernachtung, Verpflegung, Lehrgangsunterlagen und ggf. Teilnahmegebühren werden in der in der Ausschreibung genannten Höhe, vorbehaltlich eventueller Änderungen, spätestens bei Beendigung der Veranstaltung fällig.
Die Rechnung wird auf Namen und Anschrift der angemeldeten Person bzw. der dort angegebenen Rechnungsanschrift ausgestellt. Der angegebene Rechnungsempfänger, der Anmeldende und der Teilnehmer haften als Gesamtschuldner. Bei späteren Änderungen wird eine Verwaltungsgebühr von 10,00 EUR fällig. Das Land Baden-Württemberg gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die im Programm gekennzeichneten Lehrgänge Zuschüsse, sofern die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Zuwendungsvoraussetzungen hat der/die Teilnehmer/-in bei Beginn der Veranstaltung nachzuweisen. Die Zuschüsse werden in der Rechnung in Abzug gebracht.
Hausordnung:
An den einzelnen Standorten des LAZBW gelten die jeweils gültigen Hausordnungen. Bei auswärtiger Veranstaltung gilt die Hausordnung der jeweiligen Einrichtung. Sie ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftung, Unfälle:
Die Haftung des LAZBW für Schäden und Unfälle jeder Art wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für die während des Aufenthalts von Teilnehmern/-innen verursachten Schäden an Einrichtungen und Gebäuden des LAZBW haftet der/die Teilnehmer/-in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für Unfälle gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Unfälle während der Freizeit wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.
Teilnehmer/-innen mit gesundheitlichen und körperlichen Beeinträchtigungen sowie werdende Mütter haben vor Kursantritt die Teilnahmebedingungen mit dem LAZBW zu klären.
Teilnehmer/-innen von denen ein Infektionsrisiko im Sinne von §§ 33, 34 Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Gemeinschaftseinrichtungen ausgeht, dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen bzw. müssen dies dem Veranstalter unverzüglich (nach Bekanntwerden) melden.
Veranstaltungen durch geschlossene Gruppen:
Veranstaltungen durch Fremde (Verbände, Vereine, Private) und die Aufenthalte von Schul- und Gästegruppen in der Allgäuer Schulmolkerei Wangen werden in einem besonderen Belegungsvertrag geregelt.
Gültigkeitsklausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Aulendorf, Juli 2011
Allgemeine_Geschaeftsbedingungen11.pdf Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Download (pdf) |